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Unfall,was tunWahl des Schverständigen

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  Wichtige Adressen & Rufnummern im Schadenfall

Notruf                         110 (Polizei) 112 (Rettungsdienst)
Notruf in Europa        (Polizei & Rettungsdienst)
ADAC Pannenhilfe     0180 - 2 22 22 22
AVD - Notruf              0621 - 73 55 59
ACE - Ruf                    0711 - 530 31 11




Zentralruf der Autoversicherer

Sie haben einen Verkehrsunfall gehabt und möchten nun wissen, bei welcher Versicherung der Unfallgegner versichert ist ?
Entweder: Sie wählen die bundesweit einheitliche Service  Telefon-Nummer:



0180 / 25 0 26

Dort erfahren Sie, bei welchem Versicherungsunternehmen der Unfallgegner versichert ist.
In den meisten Fällen kann ein direkter Kontakt mit der betreffenden Versicherung hergestellt werden,
oder senden eine E-Mail an: anfrage@zentralruf.de 
 
Zentralruf der Autoversicherer
GDV Dienstleistungs-GmbH
Glockengießerwall 1
20095 Hamburg



 
 
"Deutsches Büro Grüne Karte"

  Wenn Sie im Inland mit einem Unfallgegner einen Unfall gehabt haben, dessen Wagen im Ausland versichert ist, müssen Sie sich nicht mühevoll mit einem ausländischen Versicherer auseinandersetzen. Sie können statt dessen Ihre Schäden direkt beim Deutschen Büro Grüne Karte geltend machen und zwar unter folgender Adresse:

Deutsches Büro Grüne Karte
Postfach 10 14 02 
20009 Hamburg
Tel.: 040/ 33 44 0-0
Fax.: 040/ 33 44 0-400

  Nennen Sie bei Ihrer Schadenmeldung unbedingt:
-
Namen und Anschrift des Schädigers
  amtliches Kennzeichen seines Wagens (möglichst auch Marke und
  Typ)
- Namen und Anschrift seiner Autoversicherung (wichtig: Doppel  
  oder Fotokopie der grünen bzw. rosaroten Karten vorlegen)
- Unfalltag, Unfallort
- legen Sie Ihrem Schreiben eine Unfallskizze bei

Das Büro überträgt dann die Regulierung Ihres Schadens einem deutschen Versicherer, der die Sache dann in Vertretung für den ausländischen Versicherer erledigt.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte zwei Dinge:
1.Stellen Sie nach dem Unfall unbedingt die grüne
    Versicherungskarte des Unfallgegners im Original sicher. Diese
    müssen Sie bei der regulierenden deutschen Versicherung
    einreichen, damit diese auch ohne Rücksprache mit dem
    ausländischen Versicherer zahlen kann. Liegt die Karte nicht vor,
    muss der ausländische Versicherer erst seine Genehmigung
    erteilen, bevor die deutsche Versicherung überhaupt eine Mark
    herausrückt. Wie lange es dauert, bevor z.B. eine bulgarische oder
    russische Versicherung irgendeine Genehmigung erteilt, können sie
    sich selbst ausmalen.
2. Wenn die deutsche Versicherung nicht zahlt, dürfen Sie eine Klage
    nicht gegen diese Versicherung richten. Verklagt werden muss
    dann das "Deutsche Büro Grüne Karte, vertreten durch den
    Vorstand Rolf-Peter Hoenen, Dieter Gerd Heumann, Dr.
    Friedrich-Wilhelm Caspers".



 
 
Verein Verkehrsopferhilfe e.V

 
Wenn der Unfallverursacher Fahrerflucht begangen hat, nicht haftpflichtversichert ist oder der Schaden vorsätzlich und widerrechtlich herbeigeführt wurde, wenden Sie sich an den

Verein Verkehrsopferhilfe e.V.
Glockengießerwall 1
20095 Hamburg
Telefon (040) 30 18 0 0
Telefax (040) 30 18 0 700

 
  Bestellen Sie hier gratis Ihren Unfallpass!

 
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