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Wichtige
Adressen & Rufnummern im Schadenfall
Notruf
110 (Polizei) 112 (Rettungsdienst)
Notruf in Europa (Polizei & Rettungsdienst)
ADAC Pannenhilfe 0180 - 2 22 22 22
AVD - Notruf
0621 - 73 55 59
ACE - Ruf
0711 - 530 31 11
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Zentralruf
der Autoversicherer
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| Sie
haben einen Verkehrsunfall gehabt und möchten nun wissen, bei welcher
Versicherung der Unfallgegner versichert ist ?
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Entweder:
Sie wählen die bundesweit einheitliche Service Telefon-Nummer:
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0180
/ 25 0 26
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Dort
erfahren Sie, bei welchem Versicherungsunternehmen der Unfallgegner
versichert ist.
In den meisten Fällen kann ein direkter Kontakt mit der betreffenden
Versicherung hergestellt werden,
oder senden eine E-Mail an: anfrage@zentralruf.de
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Zentralruf
der Autoversicherer
GDV Dienstleistungs-GmbH
Glockengießerwall 1
20095 Hamburg
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"Deutsches
Büro Grüne Karte"
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Wenn
Sie im Inland mit einem Unfallgegner einen Unfall gehabt haben, dessen
Wagen im Ausland versichert ist, müssen Sie sich nicht mühevoll mit
einem ausländischen Versicherer auseinandersetzen. Sie können statt
dessen Ihre Schäden direkt beim Deutschen Büro Grüne Karte geltend
machen und zwar unter folgender Adresse:
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Deutsches
Büro Grüne Karte
Postfach 10 14 02
20009 Hamburg
Tel.: 040/ 33 44 0-0
Fax.: 040/ 33 44 0-400
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Nennen
Sie bei Ihrer Schadenmeldung unbedingt:
- Namen und Anschrift des Schädigers
amtliches Kennzeichen seines Wagens (möglichst auch Marke und
Typ)
- Namen und Anschrift seiner Autoversicherung (wichtig: Doppel
oder Fotokopie der grünen bzw. rosaroten Karten vorlegen)
- Unfalltag, Unfallort
- legen Sie Ihrem Schreiben eine Unfallskizze bei
Das Büro überträgt dann die Regulierung Ihres Schadens einem deutschen
Versicherer, der die Sache dann in Vertretung für den ausländischen
Versicherer erledigt.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte zwei Dinge:
1.Stellen Sie nach dem Unfall unbedingt die grüne
Versicherungskarte des Unfallgegners im Original sicher.
Diese
müssen Sie bei der regulierenden deutschen
Versicherung
einreichen, damit diese auch ohne Rücksprache mit dem
ausländischen Versicherer zahlen kann. Liegt die Karte
nicht vor,
muss der ausländische Versicherer erst seine
Genehmigung
erteilen, bevor die deutsche Versicherung überhaupt
eine Mark
herausrückt. Wie lange es dauert, bevor z.B. eine
bulgarische oder
russische Versicherung irgendeine Genehmigung erteilt,
können sie
sich selbst ausmalen.
2. Wenn die deutsche Versicherung nicht zahlt, dürfen Sie eine Klage
nicht gegen diese Versicherung richten. Verklagt
werden muss
dann das "Deutsche Büro Grüne Karte, vertreten
durch den
Vorstand Rolf-Peter Hoenen, Dieter Gerd Heumann, Dr.
Friedrich-Wilhelm Caspers".
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Verein
Verkehrsopferhilfe e.V
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Wenn
der Unfallverursacher Fahrerflucht begangen hat, nicht
haftpflichtversichert ist oder der Schaden vorsätzlich und widerrechtlich
herbeigeführt wurde, wenden Sie sich an den
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Verein
Verkehrsopferhilfe e.V.
Glockengießerwall 1
20095 Hamburg
Telefon (040) 30 18 0 0
Telefax (040) 30 18 0 700
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Bestellen
Sie hier gratis Ihren Unfallpass!
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