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Auf dieser Seite stellen wir Ihnen ständig, im monatlichen Wechsel,
technische Informationen zur Verfügung.
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Der Airbag
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Wann
muss ein Airbag bei einem Unfall auslösen?
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Für die Beurteilung, ob ein Airbag beim Unfall hätte auslösen
müssen, ist folgendes zu berücksichtigen:
Bis zu einer Aufprallgeschwindigkeit von ca. 25-30 km/h gegen ein starres
Hindernis verhindert der Sicherheitsgurt im Regelfall den Kopfkontakt mit
dem Lenkrad oder anderen Fahrzeug-Innenkonturen. Je nach
Unfall-Konstellation sind allerdings Verletzungen wie ein
Halswirbelschleudertrauma oder Brustkorbprellungen nicht auszuschließen.
Airbagsysteme sollen konstruktionsbedingt die Schutzwirkung eines
Dreipunkt-Sicherheitsgurtes nur unterstützen, aber nicht ersetzen. Die
Auslöseschwelle liegt deshalb oberhalb des genannten 25 - 30km/h
Wandanpralls. Diese Airbag-Auslösungsphilosophie ist deshalb sinnvoll, da
dieser auch gewisse Verletzungen (z. B. Schürfwunden oder leichte
Brandverletzungen im Gesicht und an den Händen) bewirken kann. Bei
schweren Unfällen wiegen diese Verletzungen jedoch gering angesichts der
Schutzwirkung des Airbags.
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Der Airbag wird folglich nur dann gezündet, wenn er aufgrund des
Anstoßes eine Schutzwirkung ausüben kann. Mit anderen Worten: Ein
Fahrer- oder Beifahrerairbag wird nur bei schweren Frontalkollisionen,
aber nicht bei typischen Seiten- bzw. Heckkollisionen oder reinen
Überschlagsunfällen ausgelöst, ein Seitenairbag nur bei seitlichem
Anstoß. Physikalisch betrachtet richtet sich die Airbagauslösung nicht
nach der Aufprallgeschwindigkeit, sondern nach der Verzögerung, die bei
der Kollision auf das eigene Fahrzeug wirkt. Die Größenordnung der
Verzögerung wiederum hängt davon ab, ob der Unfallgegner eine sehr harte
Kontur (z. B. Lkw oder Geländefahrzeug) aufweist, oder relativ nachgiebig
ist (z. B. Pkw oder Abkommen in einen Graben). Ebenfalls entscheidend ist,
ob das Fahrzeug im Bereich der Längsträger (harte Zonen) getroffen wird
oder nur eine Kollision mit "Abgleiten" stattfindet. Hieraus
ergibt sich: Die Schwere der Fahrzeugbeschädigung alleine kann kein
Kriterium der Airbagauslösung sein.
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Nach einer Airbagauslösung werden normalerweise im
Airbag-Steuergerät wichtige Informationen über eventuelle Fehler,
Beschleunigungsverlauf und -stärke während der Kollision sowie auch der
Zeitpunkt der Auslösung gespeichert. Diese Informationen können jedoch
nur vom Fahrzeughersteller bzw. vom Hersteller des Steuergerätes
ausgelesen werden. Unfälle, bei denen der Airbag nicht ausgelöst wurde
und es dennoch zu Verletzungen durch einen massiven Lenkradkontakt kam,
sollten unbedingt geklärt werden.
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