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Rufen Sie einen VKS-Gutachter zur Beweissicherung.

So untermauern Sie Ihre Ansprüche!


 
Der VKS-Gutachter ist sachverständig, neutral und überparteilich. Er verfügt exklusiv über alle Arbeitsunterlagen des führenden Marktbeobachters VKS. Er ist vorzüglich ausgebildet und macht sich permanent mit allen Neuerungen auf seinem Fachgebiet vertraut.
Bei nicht klarer Unfalllage ist der VKS-Partner wichtiger Ratgeber. Ein Verkehrsunfallgutachten kann für die Klärung der Schuldfrage entscheidend sein.

Bei unverschuldetem Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung  - nach herrschender Rechtssprechung - die Kosten für das
Gutachten. Bei selbstverschuldetem Unfall mit Vollkaskoversicherung setzen Sie sich umgehend mit Ihrer Versicherung in Verbindung und schlagen einen neutralen VKS-Gutachter vor.

Hinweis zur Auswahl eines Kfz-Gutachters

Der VKS-Partner bewertet:
Er sorgt dabei für eine objektive Wertangabe bei z.B. PKW, LKW, Kombi, Caravan, Oldtimer usw.

 - garantiert: Für die korrekte Begutachtung übernimmt der
   VKS-Gutachter die gesetzliche Haftung

 - ermittelt: Sowohl im privaten Bereich als auch im sogenannten
   Beweissicherungsverfahren sind Gutachten zur
   Schadensursachenermittlung Sache des neutralen Experten - also
   des VKS-Gutachters.

 - stellt fest: Er erstellt Gutachten zur Mängelfeststellung z.B. in
   Verbindung mit Wandlung von Kaufverträgen oder Reklamationen.

 - begutachtet: Im Schadensgutachten macht der VKS-Gutachter
   Angaben über die Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert,
   Nutzungsausfallgruppe, Mietwagenklasse, Reparaturdauer und
   Wiederbeschaffungsdauer.

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